Gerichtsverfahren. Drei Angeklagte werden aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Im Zweifel für die Angeklagten, sagte der Richter am Ende der Verhandlung. Außerdem war der Geschädigte ja tot. Eine Verurteilung der Täter hätte ihn ja nicht wieder lebendig gemacht. Die glatzköpfigen Mörder in Springerstiefeln und Bomberjacken marschierten mit einem frechen Grinsen aus dem Gerichtssaal hinaus. Sie marschierten deshalb hinaus, weil alle Zeugen aus Angst wegsahen.